Heilmittelversorgung genau geregelt
Aktualisiert (Donnerstag, 01. Januar 1970 um 01:59) Geschrieben von: Ulrike Bach Donnerstag, 11. September 2008 um 08:52
Sie wird im Rahmen der Diskussionen um die Reformen im Gesundheitswesen immer wieder gefordert: die Positivliste für Arzneimittel. Damit soll der Kreis der verordnungsfähigen Arzneimittel auch unter Kostenaspekten eingeengt werden. Im Heilmittelbereich existiert so etwas wie eine Positivliste schon längst. Die seit 2001 bestehenden Heilmittelrichtlinien gehen sogar noch viel weiter. Sie legen nicht nur die Heilmittel fest, welche die Krankenkassen noch zahlen, sondern Sie geben dem Arzt auch genaue Richtlinien, bei welcher Diagnose und welcher Funktionsstörung welches Heilmittel in welchem Umfang zu verordnen ist. AnzeigeDabei spiegeln die im gemeinsamen Bundesausschuss von Ärztevertretern und Krankenkassen beschlossenen Heilmittelrichtlinien den anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse wieder und berücksichtigen auch den Aspekt der Wirtschaftlichkeit . Hatten in der Vergangenheit die Patienten z.B.. der Massagepraxen unter dem Druck der Budgetierung nicht mehr alle notwendigen Therapien erhalten, so macht nun der in den Heilmittel-Richtlinien enthaltene Heilmittel-Katalog dem Arzt verbindliche Vorgaben für die Verordnung von Massagen, Krankengymnastik, Logopädie, Podologie und Ergotherapie.Stellt der Arzt z.B. die Diagnose „Wirbelsäulenerkrankung“ und akute Scherzen durch Muskelspannungsstörungen fest, so schlägt der Heilmittel-Katalog die Verordnung von pro Rezept bis zu 6 x Klassischer Massagetherapie (KMT) ggf. ergänzt mit z.B. einer Wärmetherapie vor. Die Heilmittelrichtlinien widerlegen Aussagen wie „Massagen sind nicht verordnungsfähig“ eindeutig.Sogar eine Aufwertung erfahren, hat die oft verkannte Massagetherapie: Die Heilmittelrichtlinien stellen die Wirkungen heraus. Die Massage war bislang als „passive“ Maßnahme abqualifiziert worden. Der Bundesausschuß der Ärzte-Krankenkassen hat nun festgehalten, dass die Massage „aktive körperliche Reaktionen bewirkt“ und „direkt Haut, Unterhaut, Muskeln; Sehnen und Bindegewebe einschließlich deren Nerven, Lymph- und Blutgefäße beeinflußt“ und indirekt sogar eine therapeutische Beeinflußung innerer Organe über cutiviscerale Reflexe erreicht.- Artikel aus Eifelzeitung 37. KW 2008 -


